Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Krieg Consulting GmbH i.G. (Krieg Consulting) gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (Kunden).
AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Krieg Consulting diesen nicht gesondert widerspricht. Erfüllungsort ist der Sitz von Krieg Consulting.
2. Vertragsschluss
Angebote von Krieg Consulting werden mangels abweichender individueller Absprache per E-Mail versendet. Krieg Consulting sieht sich drei (3) Tage an Angebote gebunden (maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt der Versendung).
Der Kunde gibt mit elektronischer Bestätigung des Angebots eine auf einen Vertragsschluss gerichtete verbindliche Willenserklärung ab. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Bestätigung durch den Kunden zustande.
Eine spätere Annahme führt nicht zum Vertragsschluss, sondern stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags seitens des Kunden dar. Nimmt Krieg Consulting dieses innerhalb von drei (3) Tagen an (Auftragsbestätigung per E-Mail), kommt ein Vertrag mit dem Kunden zustande.
3. Technische Voraussetzungen
Für die Leistungserbringung durch Krieg Consulting müssen bestimmte technische Voraussetzungen vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, die gemäß Anlage 1 dieser AGB definierten Voraussetzungen zu schaffen.
4. CRM-Konfiguration
Krieg Consulting nimmt eine individuelle CRM-Konfiguration vor, bei der Aktionen und Arbeitsbereiche definiert sowie Inhalte an verschiedenen dafür vorgesehenen Stellen eingepflegt werden. Ein bestimmtes Ergebnis auf Basis der CRM-Konfiguration ist von Krieg Consulting nicht geschuldet.
5. Integrierte Onlinedienste
Krieg Consulting schuldet die Bereitstellung von Onlinediensten zur Optimierung des vom Kunden betriebenen CRM, das heißt, die Verschaffung der für die Nutzung der cloudbasierten Dienste erforderlichen Nutzungsrechte auf Zeit.
Die dem Kunden bereitgestellten Onlinedienste werden von Krieg Consulting konfiguriert, um das CRM des Kunden und dessen Nutzung zu optimieren. Ein bestimmtes Ergebnis auf Basis der geschaffenen Optimierungen ist von Krieg Consulting nicht geschuldet. Welche Leistungen einmalig und welche dauerhaft erbracht werden, ergibt sich aus Anlage 2 zu diesen AGB.
6. Bereitstellung von Auswertungen („Leader Dashboard“)
Krieg Consulting ermöglicht dem Kunden den Zugriff auf Auswertungen in Form eines Leader Dashboards basierend auf den Tätigkeiten in dessen CRM. Der Kunde kann die Auswertungen bei Bedarf exportieren und dauerhaft speichern.
Geschuldet ist ausschließlich die Auswertung. Anspruch auf die zugrundeliegende Software bzw. die Konfiguration des Leader Dashboards besteht nicht. Welche Auswertungen zur Verfügung gestellt werden, ergibt sich aus Anlage 2 zu diesen AGB.
7. Weitere Leistungen
Krieg Consulting überlässt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein Handbuch mit Hinweisen und Erklärungen zur Nutzung der integrierten Onlinedienste (Superpower CRM Handbuch). Der Kunde erhält ebenfalls Zugriff auf die Superpower Onboarding-Akademie.
Die Erbringung von weiteren Leistungen erfolgt im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellung. Die Leistungen in den Nrn. 4, 5, 6 und 7 sind gemeinsam definiert als „Superpower Framework“.
8. Mitwirkungspflichten
Um die vereinbarten Leistungen erbringen zu können, benötigt Krieg Consulting Zugang zum System des Kunden. Dieser ist verpflichtet, entsprechende Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zu übermitteln.
Bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten, aufgrund der Krieg Consulting die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann (weil z.B. die Fernwartung verweigert wird oder zwingend erforderliche Informationen nicht mitgeteilt werden), wird Krieg Consulting dem Kunden eine angemessene Frist zur Mitwirkung setzen. Nach Verstreichen dieser Frist ist Krieg Consulting zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis zu diesem Zeitpunkt durch Krieg Consulting erbrachten Leistungen werden auf Basis der aktuellen Stundensätze nach angefallenem Aufwand berechnet und unmittelbar zur Zahlung fällig.
Die Nichteinhaltung der Vorgaben im Superpower CRM Handbuch stellt eine Verletzung der Mitwirkungspflichten dar.Die fehlende Mitwirkung des Kunden hat keine Auswirkungen auf die Fälligkeit des Vergütungsanspruches von Krieg Consulting.
9. Verfügbarkeit
Die integrierten Onlinedienste sowie Auswertungen stehen dem Kunden an sieben (7) Tagen der Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung. Die durchschnittliche Verfügbarkeit beträgt 98,00 % im Jahresmittel abzüglich der gegebenenfalls für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit. Ist die Sicherheit des Netzbetriebs oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann der Zugang vorübergehend beschränkt werden. Auf die Verfügbarkeit des vom Kunden betriebenen CRM hat Krieg Consulting keinen Einfluss. Diese richtet sich nach den AGB des Anbieters.
10. Preisanpassungen
Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig 12 Monate nach Beginn der Leistungserbringung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Eine Erhöhung wird 3 Monate nach der Ankündigung wirksam. Die Erhöhung hat angemessen und marktüblich zu sein und darf maximal 3% der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen.
11. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.Die Kündigungsfrist beträgt drei (3) Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Laufzeit des Vertrags. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Text- oder der Schriftform.
11.1 Kündigung aus wichtigem Grund
Krieg Consulting und Kunde können den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich kündigen (§ 314 BGB).
Ein wichtiger Grund aus Sicht von Krieg Consulting liegt insbesondere vor,
- wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgemäß nachkommt.
- wenn die gegenüber dem Kunden erbrachten Leistungen von Vorleistung Dritter abhängig sind (Softwarehersteller etc.) und diese Leistungen endgültig eingestellt werden.
Ein wichtiger Grund aus Sicht des Kunden liegt insbesondere vor,
- wenn das vom Kunden genutzte CRM vom Anbieter eingestellt wird.
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht eine Fristsetzung entbehrlich ist.
12. Datenschutz
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der stattfindenden Datenverarbeitung selbst verantwortlich. Der von Krieg Consulting bereitgehaltene Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO wird auf Anfrage geschlossen. Krieg Consulting ist nicht verpflichtet, einen vom Kunden vorgelegten Vertrag zur Auftragsverarbeitung zu unterzeichnen.
13. Urheberrecht
Krieg Consulting hat die ausschließlichen Nutzungsrechte an sämtlichen für den Kunden erbrachten Leistungen. Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumt.
Im Falle der Beendigung des Vertrags ist der Kunde nicht berechtigt, die geschützten Werke und / oder das Superpower-CRM-Framework (Nrn. 4, 5, 6 und 7 dieser AGB) weiter zu nutzen. Er hat diese zu löschen und dies gegenüber Krieg Consulting durch Übersendung geeigneter Nachweise zu belegen (z. B. Datenbankauszüge oder Screenshot des CRM-Accounts).
14. Wettbewerbs- und Nachahmungsverbot
Es ist dem Kunden untersagt, die von Krieg Consulting in Anspruch genommenen Leistungen und das damit verbundene Know-How zu verwenden, um mit Krieg Consulting in Wettbewerb zu treten (Wettbewerbsverbot) oder die von Krieg Consulting bereitgestellten Leistungen nachzuahmen. Das Wettbewerbsverbot gilt für zwei (2) Jahre ab Beendigung der vertraglichen Beziehung.
15. Zahlung
Krieg Consulting ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur bei von Krieg Consulting schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Die Nichteinhaltung der vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungsleistungen befreit nicht von der Zahlungspflicht.
16. Gewährleistung
Der Kunde hat Mängel unverzüglich anzuzeigen (mindestens in Textform). Er unterstützt Krieg Consulting bei der Fehleruntersuchung, insbesondere durch Vorlage von Mängelberichten oder ähnlichen Protokollen und Daten, die zur Analyse und Auffinden des Fehlers geeignet sind. Krieg Consulting kann Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung beheben.
Krieg Consulting gewährleistet, dass eine Berechtigung zur Nutzung der Onlinedienste gegenüber dem Anbieter besteht und der Nutzung durch den Kunden gemäß der Lizenzbedingungen der Hersteller keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Fehler, die aufgrund einer Nichtbeachtung der im Superpower CRM Handbuch beschriebenen Abläufe entstehen, gelten nicht als Mangel.
17. Haftung
Die Haftung von Krieg Consulting, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Dies gilt nicht für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d.h. vertragliche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalspflichten), für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit, für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Krieg Consulting, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Garantien.
Für Schäden, die aus dem Fehlen einer Internetverbindung entstehen, für den Verlust von Daten oder entgangenen Gewinn haftet Krieg Consulting nicht.
18. Änderungen dieser AGB
Die Krieg Consulting kann einseitig Änderungen an diesen AGB und den Anlagen zu diesen AGB vornehmen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und durch ein berechtigtes Interesse der Krieg Consulting gedeckt sind. Die Änderungen werden vor ihrem Wirksamwerden durch die Krieg Consulting veröffentlicht sowie dem Kunden in einer Mitteilung (schriftlich oder in Textform z. B. per E-Mail) im Einzelnen zur Kenntnis gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, vier (4) Wochen nach dieser Mitteilung in Kraft. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, sofern der Kunde nicht binnen zwei (2) Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder in Textform Widerspruch gegen die Änderungen der AGB erhebt. Für den Fall des Widerspruchs gelten die bisherigen Regelungen zunächst unverändert fort. Widerspricht der Kunde nicht, gelten nach Ablauf der Widerspruchsfrist die geänderten Regelungen.
Die Bestimmungen dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf Änderungen dieser AGB und den Anlagen zu diesen AGB, sofern diese die vertraglichen Hauptleistungspflichten betreffen, d.h. insbesondere Leistungspflichten der Krieg Consulting oder Pflichten des Kunden, einschließlich der Preise.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist der Sitz von Krieg Consulting.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anlage 1 – Technische Voraussetzungen
Um die Leistungen von Krieg Consulting in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte technische Voraussetzungen beim Kunden erfüllt sein.
1. Customer Relationship Management
Der Kunde benötigt das CRM Close (Professional Plan; USD 99,00 pro Nutzer) eine Software-as-a-Service-Lösung angeboten von der Elastic Inc. Die Beschaffung und Bezahlung der Software liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
Den für die Nutzung erforderlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung sowie weitere Informationen zum Datenschutz finden sich direkt beim Anbieter der Software.
2. Elektronischer Kalender
Der Kunde benötigt die Software-as-a-Service-Lösung Calendly, angeboten von der Calendly, LLC. Die Beschaffung und Bezahlung der Software liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
Den für die Nutzung erforderlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung sowie weitere Informationen zum Datenschutz finden sich direkt beim Anbieter der Software.
Sofern der Kunde Google-Dienste der Google Ireland Limited in Anspruch nimmt, beziehen die Leistungen von Krieg Consulting nicht auf den elektronischen Kalender. Im CRM Close ist bereits eine Schnittstelle zu Google-Diensten vorhanden.
3. IT-Infrastruktur
Der Kunde ist selbst für die Schaffung einer geeigneten IT-Infrastruktur verantwortlich. Diese beinhaltet insbesondere geeignete Hardware sowie eine ausreichende Internetverbindung.
Anlage 2 – Leistungsbeschreibung
1. CRM-Konfiguration und Onboarding
Das kundeneigene CRM bietet die Möglichkeit der individuellen Konfiguration. Krieg Consulting nimmt unter Berücksichtigung der Informationen des Kunden zu den eigenen Leistungen technisch mögliche Einstellungen und Konfigurationen vor. Sofern Inhalte (z.B. E-Mail-Standardtexte) eingepflegt werden, werden diese grundsätzlich vom Kunden zur Verfügung gestellt. Ist dies nicht der Fall (weil der Kunde z.B. seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nachkommt), werden Standardtexte bzw. Platzhalter durch Krieg Consulting an den jeweiligen Stellen eingefügt. Der Kunde hat nach Abschluss der CRM-Konfiguration die Möglichkeit, diese zu bearbeiten und auszutauschen. Die Angaben werden idealerweise im Rahmen eines gemeinsamen Termins mit dem Kunden abgefragt und umgesetzt (Onboarding).
Die CRM-Konfiguration wird für die Dauer des bestehenden Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt und monatlich wie vertraglich vereinbart berechnet (Pauschalvergütung). Zu Beginn des Vertragsverhältnisses wird zusätzlich eine einmalige Vergütung für die technische Umsetzung berechnet.
Die Leistung wird einmalig erbracht und berechnet.
2. Integrierte Onlinedienste
2.1 Set-Up (Standardkonfiguration)
Krieg Consulting implementiert die integrierten Onlinedienste im kundeneigenen CRM. Hierbei werden von Krieg Consulting zusammengestellte Automatisierungen und Workflows in das CRM eingebunden, um diese für den Kunden nutzbar zu machen. Es handelt sich um eine von Krieg Consulting zusammengestellte Standardkonfiguration. Die Leistung wird einmalig erbracht und berechnet.
2.2 Software-as-a-Service
Krieg Consulting räumt dem Kunden ein auf die Dauer der Vertragslaufzeit befristetes, einfaches und nicht übertragbares Recht ein, die als Software-as-a-Service-Lösung verfügbaren integrierten Onlinedienste zu nutzen. Die Anzahl der berechtigten Nutzer wird einzelvertraglich festgelegt und bestimmt die Höhe der monatlichen Vergütung.
Die Leistung wird für die Dauer des bestehenden Vertragsverhältnisses erbracht und monatlich wie vertraglich vereinbart berechnet (Pauschalvergütung).
2.3 Supportleistungen
Reaktionszeit meint den Zeitraum, innerhalb dessen Krieg Consulting mit der Behebung eines Fehlers zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Fehlermeldung innerhalb der Geschäftszeiten von Krieg Consulting und läuft während dieser Geschäftszeiten.
Wiederherstellungszeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen Krieg Consulting die Fehlerbehebung erfolgreich abzuschließen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Fehlermeldung und läuft ausschließlich während der Geschäftszeiten von Krieg Consulting.
Die Reaktionszeit beträgt 24 Stunden. Die Wiederherstellungszeit richtig sich nach der Art und Schwere des aufgetretenen Fehlers. Eine konkrete Wiederherstellungszeit wird von Krieg Consulting nicht geschuldet.
Die Supportleistungen werden per E-Mail, Telefon, Videokonferenz oder Fernwartung erbracht.
Die Leistung wird für die Dauer des bestehenden Vertragsverhältnisses erbracht und monatlich wie vertraglich vereinbart berechnet (Pauschalvergütung). Die Behebung von Fehlern, die aufgrund einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der integrierten Onlinedienste oder einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen, ist nicht von der Pauschalvergütung erfasst und wird separat nach den jeweils geltenden Stundensätzen von Krieg Consulting nach angefallenem Aufwand berechnet.
2.4 Individuelle Konfiguration
Krieg Consulting implementiert weitere integrierte Onlinedienste im kundeneigenen CRM, soweit dies unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten und Funktionen der Software-as-a-Service-Lösung umsetzbar ist.
Die Leistung wird erbracht und nach den jeweils geltenden Stundensätzen von Krieg Consulting nach angefallenem Aufwand berechnet.
3. Bereitstellung von Auswertungen („Leader Dashboard“)
Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Auswertungen beinhalten die Key Performance Indicators (KPI) in Bezug auf die Nutzer des kundeneigenen CRM. Sie können tages-, wochen-, monats-, quartals- und jahresbasiert abgerufen werden.
Die Auswertungen bilden die tatsächlich ausgelösten Aktionen im kundeneigenen CRM ab. Fehlzeiten, Feiertage, im Nachhinein geänderte oder nicht ausgeführte Aktionen und Sachstände im CRM sowie andere beeinflussende Faktoren werden in den Auswertungen nicht abgebildet und bei den Ergebnissen nicht besser- oder schlechterstellend berücksichtigt.
Das Leader Dashboard beinhaltet folgende Daten:
- Anzahl geführter Akquise-Telefonate bezogen auf verschiedene im CRM definierte Personengruppen
- Ergebnis der geführten Telefonate bezogen auf verschiedene im CRM definierte Szenarien
- Anzahl der im CRM definierten Szenarien
- Summe und Relation in Bezug auf Anzahl und Ergebnis der geführten Telefonate sowie die im CRM definierten Szenarien
- Abgeschlossener Deal-Wert
Die Leistung ist mit der vom Kunden gezahlten monatlichen Pauschalvergütung abgegolten.
4. Weitere Leistungen
4.1 Superpower CRM Handbuch
Das dem Kunden zur Verfügung gestellte Superpower CRM Handbuch enthält eine Anleitung zur Nutzung der integrierten Onlinedienste im Rahmen des kundeneigenen CRM sowie eine Beschreibung der einzelnen Funktionen.
Die Leistung ist mit der vom Kunden gezahlten monatlichen Pauschalvergütung abgegolten.
4.2 Superpower CRM Onboarding-Akademie
Der Kunde bekommt Zugriff auf das Superpower CRM Onboarding-Training innerhalb der aktiven Laufzeit des CRM Supports. Diese enthält alle notwendigen Informationen, um neue Vertriebsmitarbeiter schnell in das Superpower-Framework (Nrn. 4, 5, 6 und 7 dieser AGB) einzuarbeiten.
4.3 Beratung
Krieg Consulting erbringt weitere Leistungen nach individueller Vereinbarung und jeweiliger Aufgabenstellung mit dem Kunden. Die Leistung wird erbracht und nach den jeweils geltenden Stundensätzen von Krieg Consulting nach angefallenem Aufwand berechnet.